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Dispens

Bewilligung einer Ausnahme von einem öffentlich-rechtlichen Verbot. Dispens kann unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Verwaltungsbehörde erteilt werden, wenn einem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis Beschränkungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen entgegenstehen (z. B. Baudispens), § 31 BauGB.

 

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