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Dienstaufsichtsbeschwerde
nichtförmliche Beschwerdemöglichkeit, mit der sich jedermann gegen das Verhalten einer Behörde oder eines Bediensteten an die nächsthöhere Behörde desselben Verwaltungszweigs oder an den Vorgesetzten des Bediensteten wenden kann. - Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist an keine Frist gebunden. - Keine Kostenpflicht, auch wenn sie erfolglos bleibt. - Im Unterschied zum Widerspruch oder zur förmlichen Beschwerde kein Rechtsanspruch auf eine Sachentscheidung, wohl aber ein Anspruch auf sachliche Befassung und Bescheidung.
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