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delivered ex quay, (Geliefert ab Kai (verzollt) . . . (benannter Bestimmungshafen), Vertragsformel entsprechend den Incoterms. Diese Lieferbedingung beinhaltet die Klausel des. Darüber hinaus bestehen folgende Verpflichtungen: 1. Des Verkäufers: a) Die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt am Kai des benannten Bestimmungshafens bereitzustellen. - b) Alle Kosten und Risiken bis zur dortigen Übergabe einschließlich der Einfuhrabfertigung zu tragen. - 2. Des Käufers: Bei der Beschaffung von Dokumenten aus dem Importland bzw. bei der Beschaffung der Einfuhrbewilligung auf Verlangen und Kosten des Verkäufers behilflich zu sein.

 

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