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Depotbuch

das nach § 14 DepotG bei Wertpapierverwahrungsgeschäften vom Verwahrer zu führende besondere Verwahrungsbuch. Das Depotbuch gehört zu den Geschäftsbüchern eines Kaufmanns (§§ 238 ff. HGB). Es ist ein Personalverzeichnis (Personendepot); in der Praxis wird gem. den Richtlinien für Depotprüfung daneben ein Sachdepot geführt. - Vgl. auch Wertpapierverwahrung.

 

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