Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Bundesbetrieb nach § 26 BHO

rechtlich unselbständiger, organisatorisch ausgegliederter Teil der Bundesverwaltung. Im Haushaltsplan sind nur die Zuführungen und Ablieferungen zu veranschlagen (Nettobetrieb); - Vgl. auch Bundesunternehmen, öffentliche Unternehmen. - Pflichten: Ein Wirtschaftsplan ist aufzustellen, kaufmännisches Rechnungswesen ist anzuwenden, ein Jahresabschluß ist aufzustellen und eine Kosten- und Leistungsrechnung durchzuführen. Es gelten die Haushaltsgrundsätze. - Auf Landesebene entspricht dem Bundesbetrieb nach § 26 BHO der Landesbetrieb nach § 26 LHO.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Bundesbeteiligung
Bundesbürgschaft

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Eisenbahnverkehr | Eigengeschäft | Produktionslogistik | proportional | Arbeitsbereitschaft
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum