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Buchforderungen

die in den Geschäftsbüchern vermerkten Forderungen, in erster Linie gegenüber Warenabnehmern: "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen", Debitoren. Verrechnung mit Kreditoren unzulässig. - Bei der Bilanzierung sind uneinbringliche Forderungen abzuschreiben, zweifelhafte (dubiose) Forderungen mit ihrem wahrscheinlichen Wert einzusetzen (Delkredere). Gehen abgeschriebene Forderungen nachträglich ein, sind sie über sonstige betriebliche Erträge zu buchen. - Gegensatz: Buchschulden.

 

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