bürgerliche Rechtsstreitigkeiten aus der Benutzung von Binnengewässern, soweit sie u. a. Schadensersatzansprüche aus Schiffahrtsunfällen und unerlaubten Handlungen zum Gegenstand haben, und Strafsachen aus Taten, die auf oder an Binnengewässern unter Verletzung von schiffahrtspolizeilichen Vorschriften begangen sind, sowie Bußgeldsachen wegen Zuwiderhandlungen gegen schiffahrtspolizeiliche Vorschriften. - Zuständig: Schiffahrtsgerichte (Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrtsachen vom 27. 9. 1952 - BGBl I 641 - m. spät. Änd.).