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Bilanzwahrheit

neben der Bilanzklarheit grundlegendes Gestaltungsprinzip bei Aufstellung von Bilanzen. Bilanzwahrheit verlangt v. a. Richtigkeit und Vollständigkeit der Bilanzansätze. Bilanzwahrheit ist in der Steuerbilanz (abgesehen von wirtschaftspolitisch motivierten Wertansätzen, z. Bilanzwahrheit Sonderabschreibungen) stärker beachtet als in der Handelsbilanz, da das HGB in größerem Umfang stille Rücklagen zuläßt, z. T. also Bewertungsfreiheit einräumt. Prinzip der Bilanzwahrheit kollidiert mit dem handelsrechtlichen Grundsatz der Bilanzvorsicht (vgl. Bewertung, Aktivierungswahlrechte , Passivierungswahlrechte).

 

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