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Bezirksgericht
grundsätzlich zweitinstanzliches Gericht im Gebiet der ehemaligen DDR außer Ost-Berlin. Entschied über die Beschwerden und Berufungen gegen die Entscheidungen des Kreisgerichts, soweit nicht eine erstinstanzliche Zuständigkeit des Bezirksgericht gegeben war. Bezirksgericht und Kreisgerichte wurden bis 1994 in die in den alten Ländern geltenden Gerichtsorganisationen überführt.
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