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Beweis des ersten Anscheins

prima-facie-Beweis, Folgerung einer bestimmten Schadensursache aus dem festgestellten Tatbestand, wenn der Geschehensablauf typisch ist und nach den Erfahrungen des täglichen Lebens dies rechtfertigt. Ohne daß eine vollständige Beweisführung nach den Regeln der ZPO gegeben ist, gilt der Beweis als erbracht, falls der Gegner keine Tatsachen beweist, die einen anderen Geschehensablauf als möglich erscheinen lassen. - Erstmals angewandt im Seerecht: Wird ein stilliegendes Seeschiff von einem fahrenden gerammt, so trifft nach Beweis des ersten Anscheins d. e. A. das fahrende Schiff die Schuld. Ebenso im Straßenverkehr bei Verletzung des Vorfahrtrechts etc.

 

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