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Betriebshaftpflichtversicherung

Versicherung gegen Haftpflichtschäden aus dem geschäftlichen Betrieb des Versicherungsnehmers. Eingeschlossen in die Betriebshaftpflichtversicherung ist auch die Haftpflicht der gesetzlichen Vertreter des Versicherungsunternehmers sowie die Haftpflicht solcher Personen, die er zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebs oder eines Betriebsteils angestellt hat (§ 151 VVG). Mitversichert sind ferner alle übrigen Betriebsangehörigen für Schäden, die sie in Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtungen für den Versicherungsnehmer verursachen. - Vgl. auch Haftpflichtversicherung.

 

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