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Berufsverbot
I. Öffentliches Recht: Das vom Staat oder von den Berufsgerichten eines Berufsstandes gegenüber einem Berufsangehörigen bei schwerwiegendem Verstoß gegen das Gemeinwohl oder das Berufsethos ausgesprochene und die Ausübung eines besonderes Vertrauen voraussetzenden Berufs untersagende Verbot.
II. Strafrecht: Berufsverbot ist Maßregel der Besserung und Sicherung. Sie wird vom Strafgericht angeordnet wegen mit Strafe bedrohter Handlungen, die unter Mißbrauch des Berufs oder Gewerbes oder unter grober Verletzung der mit ihnen verbundenen Pflichten begangen worden sind und wenn die Prognose besteht, daß der Täter auch zukünftig seinen Beruf zu Straftaten mißbrauchen wird. Berufsverbot kann für die Dauer von einem bis zu fünf Jahren oder für immer ausgesprochen werden. Neben Aussetzung des Berufsverbot zur Bewährung besteht auch die Möglichkeit der Verhängung eines vorläufigen Berufsverbot (§§ 70 ff. StGB, 132 a StPO).
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