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berechtigtes Interesse

unterschiedlich verwendeter Rechtsbegriff: Ein nach vernünftiger Erwägung durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse tatsächlicher oder rechtlicher Art (§ 193 StGB); Akteneinsicht setzt u. U. Glaubhaftmachung eines b. I. voraus. - Anders: rechtliches Interesse.

 

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