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                Beitrittsgebiet
                 gem. Art. 3 des Einigungsvertrages das Gebiet der ehemaligen DDR: die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. - Zur Rechtsangleichung im Beitrittsgebiet vgl. im einzelnen Einigungsvertrag.  
                  
                
                  
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