|
|
Beitrittsgebiet
gem. Art. 3 des Einigungsvertrages das Gebiet der ehemaligen DDR: die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. - Zur Rechtsangleichung im Beitrittsgebiet vgl. im einzelnen Einigungsvertrag.
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|