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Beitragsgruppen

Kombinationen der Pflichtbeiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung im Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Da die Voraussetzungen für das Bestehen eines Pflichtversicherungsverhältnisses in den einzelnen Versicherungszweigen nicht einheitlich sind, gibt es entsprechend den verschiedenen Kombinationsmöglichkeiten verschiedene B., die mit unterschiedlichen Großbuchstaben bezeichnet werden (z. Beitragsgruppen K = Arbeiterrentenversicherung allein; G = Krankenversicherung allein bei Entgeltfortzahlung).

 

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