mit Wirkung des Umsatzsteuergesetzes vom 29. 5. 1967 zum 1. 1. 1968 aufgehobene Steuer; belastete insbes. die Beförderung von Personen und Güternmittels Schienenbahn oder Kraftfahrzeug innerhalb des Bundesgebietes durch einen Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens.