Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Bankakzept

1. Auf eine Bank im Rahmen eines Akzeptkredits gezogener Wechsel. Die entstandenen Bankakzept werden im Regelfall direkt bei der Akzeptbank diskontiert (Diskont), so daß sich an das Kreditleih- (Kreditleihe) unmittelbar ein Geldleihgeschäft (Geldleihe) anschließt. Bankakzept können aber auch bei einer anderen Bank zum Diskont eingereicht oder einem Lieferanten des Akzeptkreditnehmers in Zahlung gegeben werden. - 2. Ein zur Deckung des eigenen Finanzierungsbedarfs gegebener Wechsel seitens einer Bank. Wird auch als Finanzakzept bezeichnet.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Bankaktie
Bankanleihe

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Schmiergelder | Betrieb gewerblicher Art | Mündelvermögen | Grossing-up-Verfahren | Hauptveranlagung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum