1. Auf eine Bank im Rahmen eines Akzeptkredits gezogener Wechsel. Die entstandenen Bankakzept werden im Regelfall direkt bei der Akzeptbank diskontiert (Diskont), so daß sich an das Kreditleih- (Kreditleihe) unmittelbar ein Geldleihgeschäft (Geldleihe) anschließt. Bankakzept können aber auch bei einer anderen Bank zum Diskont eingereicht oder einem Lieferanten des Akzeptkreditnehmers in Zahlung gegeben werden. - 2. Ein zur Deckung des eigenen Finanzierungsbedarfs gegebener Wechsel seitens einer Bank. Wird auch als Finanzakzept bezeichnet.