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ausgabenwirksame Kosten

1. Begriff: Alle Kosten, die innerhalb der betreffenden Periode zu Ausgaben führen (z. B. Löhne und Gehälter, Mieten). - 2. Bedeutung: ausgabenwirksame Kosten K. werden oftmals zur Ableitung liquiditätspolitischer Erkenntnisse aus der Kostenrechnung herangezogen. Eine Trennung zwischen a. K. und ausgabenunwirksamen (ausgabenfernen) Kosten kann jedoch keine Finanzplanung ersetzen; z. B. führen Anlagenkosten im Falle von Ersatzinvestitionen ebenso zu Auszahlungen wie umgekehrt Materialkosten bei Großbestellungen nicht in jeder Periode mit Auszahlungen verbunden sein müssen. - Vgl. auch Abgrenzung.

 

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