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Ausfuhrzoll

der auf ausgeführte Waren (Ausfuhr) aufgrund von zollrechtlichen und -tariflichen Vorschriften zu erhebende Zoll. Ausfuhrzoll dient u. a. der Erhöhung der Staatseinnahmen (Finanzzoll), dem Abbau eines Ausfuhrüberschusses oder der Drosselung der Exporte nicht regenerierbarer Rohstoffe bzw. der Begünstigung ihrer Verarbeitung im Inland. - Anders: Ausfuhrabgaben. - Vgl. auch Einfuhrzoll, Durchfuhrzoll.

 

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