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Ausfuhrdeckungen

Instrumente der Exportförderung. In der Bundesrep. D. Ausfuhrgewährleistungen des Bundes, die einem Exportunternehmen ab Versand der Ware bis zur vollständigen Bezahlung Schutz vor Uneinbringlichkeit des vertraglich vereinbarten Kaufpreises verschaffen. Ausfuhrdeckungen können außer für Warenlieferungen auch für im Ausland von einem deutschen Unternehmen erbrachte Leistungen in Anspruch genommen werden. - Vgl. auch Hermes-Deckung.

 

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