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Arbeitsvermittlungsfähigkeit

Begriff aus dem Sprachgebrauch. Arbeitsvermittlungsfähigkeit ist bei Arbeitslosen gegeben, die bereit und in der Lage sind, eine zumutbare Arbeit anzunehmen (Verfügbarkeit). - Voraussetzung für den Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe.

 

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