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Anwendungsprogrammierer

1. Begriff: Berufsbild in der betrieblichen Datenverarbeitung; der Anwendungsprogrammierer entwickelt (oder ändert, vgl. auch Wartungsprogrammierer) Programme für Anwendungsprobleme (Anwendungsprogramm) nach Vorgaben, die von einem Systemanalytiker im Rahmen der Systemanalyse erarbeitet wurden. - 2. Aufgaben: Programmentwicklung (je nach Vorgaben manchmal nur Codierung; vgl. auch Programmierung), Testen, Dokumentation; ferner Programmoptimierung (z. B. in Hinblick auf Antwortzeit, Performance) und Zusammenarbeit mit den Systemprogrammierern. - 3. Anforderungen: Sehr gute Kenntnisse einer oder mehrerer Programmiersprachen sowie des Betriebssystems und gewisse Kenntnisse der Hardware des vorliegenden Computersystems; z. T. wird ein Fachstudium verlangt.

 

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