Verhandlung vor dem Seemannsamt. Erforderlich, wenn ein Besatzungsmitglied oder eine sonstige Person den Dienst an Bord eines Seeschiffes antritt. Die Verhandlung wird in einer sog. Musterrolle protokolliert, die der Schiffer erhält; Eintragung der Anmusterung im Seefahrtsbuch des Schiffsmannes, das vor Abschluß des Heuervertrages vom Seemannsamt ausgestellt werden muß. Einzelheiten im Seemannsgesetz vom 26. 7. 1957 (BGBl II 713) m. spät. Änd.