|
|
Allgemeiner Erfindungsgedanke
Begriff zur Auslegung und Bestimmung des Schutzbereichs von Patenten, die auf vor dem 1.1.1978 angemeldete Erfindungen erteilt sind (Dreiteilungslehre). Für Patente, die auf danach eingereichte Anmeldungen erteilt sind, ist der Schutz des allgemeinen Erfindungsgedankens ausgeschlossen (§ 14 PatG i. V. m. Auslegungsprotokoll zu Art. 69 EPÜ).
<< vorheriger Begriff |
|
nächster Begriff>> |
|
|
|
Diese Seite bookmarken :
|
|