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Zwischenurteil
Urteil, das über einzelne Streitpunkte zwischen den Parteien (z. B. Grundurteil) oder diesen und Dritten (soweit es nicht die Hauptsache betrifft) ergeht (§§ 303 ZPO, 109 VwGO, 97, 99 FGO), damit der Streit über diese Vorfrage für die Instanz beseitigt ist.
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