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zweiter Bildungsweg
gesellschafts- und bildungspolitisch begründeter Bildungsgang zum Nachholen von Schulabschlüssen und Berechtigungen bis hin zum Abitur außerhalb des traditionellen Bildungsganges. Im Vordergrund steht dabei die Möglichkeit, die allgemeine oder begrenzte Hochschulzugangsberechtigung ohne den Besuch eines Gymnasiums erwerben zu können. - Formen des z. B.: (1) Besuch von Instituten zur Erlangung der Hochschulreife in Teilzeitform neben einer Berufsausübung (Abendgymnasien) bzw. in Vollzeitform im Anschluß an eine Berufsausbildung (Kolleg); (2) Ablegung einer Begabtenprüfung (Immaturenprüfung) zur Zulassung für ein bestimmtes Studienfach ohne festgelegte vorherige Schulabschlüsse; (3) etappenweiser Erwerb von Abschlüssen im berufsbildenden Schulsystem, die neben beruflichen Berechtigungen bis hin zur Fachhochschul- und Hochschulreife führen (Berufsbildungssystem). - Trotz des intendierten Berufsbezuges des z. B. erfolgt die Vergabe der Studienberechtigung in den Formen (1) und (2) über die Aneignung gymnasial-allgemeinbildender Inhalte ohne besondere berufliche Ausrichtung. Auch im berufsbildenden Sektor des z. B. bestimmt allein der Umfang der allgemeinbildenden Fächer den Grad der erworbenen Berechtigung (z. B. Bindung der allgemeinen Hochschulreife an eine zweite Fremdsprache).
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