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Zuschlagssystem

Regelungsform der Steuerertragshoheit zwischen öffentlichen Aufgabenträgern im aktiven Finanzausgleich. Beim Zuschlagssystem wird das Recht zur Wahl und Ausgestaltung öffentlicher Einnahmequellen einem - i. d. R. dem zentralen - Aufgabenträger zugewiesen, anderen Aufgabenträgern aber das Recht eingeräumt, auf die Bemessungsgrundlage oder Abgabeschuld dieser Einnahmequelle einen Zuschlag zu erheben. - Formen: a) Ungebundenes Z.: Höhe des Zuschlags ist nicht geregelt. - b) Gebundenes Z.: Höhe des Zuschlags ist begrenzt. - In der Bundesrep. D. wird die Kirchensteuer nach dem (gebundenen) Zuschlagssystem verteilt.

 

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