Zollgut, das zum Zollgutversand abgefertigt und dem Zollbeteiligten von der Zollstelle nach Beendigung der Abfertigung zur weiteren Beförderung überlassen wird. Zollversandgut ist so zügig wie möglich zu befördern. Schiffe, die Zollversandgut an Bord haben, müssen eine grüne Flagge (Zollzeichen) führen.