Recht des Bundes zu Zollgesetzgebung, Zollverwaltung und Zollrechtsprechung. Die Zollhoheit erstreckt sich auf das Hoheitsgebiet des Bundes, nach zwischenstaatlichen Vereinbarungen auch auf fremdes Staatsgebiet in Zollanschlüssen und für vorgeschobene deutsche Zollstellen einschl. ihrer Verbindungswege zum Zollgebiet.