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Zentralisation
Zusammenfassung von Teilaufgaben bei einer Stelle nach bestimmten Aufgabenmerkmalen. - Organisationslehre: 1. I. w. S.: Zusammenfassung von Teilaufgaben auf eine Stelle, die im Hinblick auf eines der verschiedenen Merkmale einer Aufgabe gleichartig sind, z. B. nach dem Verrichtungsaspekt (Verrichtungsprinzip), dem Objektaspekt (Objektprinzip) oder dem räumlichen Aspekt. Zentralisation nach einem Kriterium ergibt zugleich Dezentralisation nach den anderen Aufgabenmerkmalen. - Zentralisation bewirkt eine Spezialisierung des für den Aufgabenkomplex zuständigen Handlungsträgers auf den der Zentralisation zugrunde liegenden Aufgabenaspekt. - 2. I. e. S.: Vgl. Entscheidungszentralisation. - Gegensatz: Dezentralisation.
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