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Vorname

Vorname eines Einzelkaufmannes gehört zum Firmenkern. Nach § 18 I HGB hat die Firma mindestens einen ausgeschriebenen Vorname (nicht notwendig den Rufnamen) zu enthalten. Die Ehefrau darf nur den eigenen, nicht den Vorname des Mannes in die Firma aufnehmen. Übliche Rufabkürzungen sind nicht erlaubt.

 

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