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vorläufige Steuererklärung

Begriff der Praxis für eine Steuererklärung, wenn die Besteuerungsgrundlagen bis zum Ablauf der Erklärungsfrist noch nicht vollständig ermittelt werden konnten. Falls die v. St. hinreichende Angaben enthält, wird sie als Anregung des Steuerpflichtigen aufgefaßt, eine vorläufige Steuerfestsetzung durchzuführen.

 

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