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Verwaltungshaushalt

derjenige Teil des Haushaltsplans kommunaler Gebietskörperschaften, der die vermögensunwirksamen Posten enthält; auf der Einnahmenseite alle laufenden Einnahmen wie Steuern, Zuweisungen, Gebühren, Entgelte, auf der Ausgabenseite alle laufenden Ausgaben wie Personalausgaben, sachliche Verwaltungs- und Betriebskosten, Zinsen, Umlagen. Im Normalfall enthält der Verwaltungshaushalt einen Überschuß der Einnahmen über die Ausgaben, der an den Vermögenshaushalt überführt wird. Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt bilden den Haushaltsplan von Gemeinden und Gemeindeverbänden. - Bedeutung: Verschuldungsgrenzen.

 

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