Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Verursacher-Regel

eigentumsrechtliche Regelung als Rahmenbedingungen für Verhandlungen zwischen dem Verursacher eines externen Effekts und dem Betroffenen (Coase Theorem). Bei der V.-R. besitzt der Geschädigte das Recht an der Umweltressource, um deren Nutzung er mit dem Geschädigten konkurriert. Will der Verursacher unter dieser Regel die betreffende Aktivität ausüben, so muß er dem Geschädigten die Zustimmung hierfür abkaufen (Umwelt- und Ressourcenökonomik).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Veruntreuungsversicherung
Verursacherprinzip

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Warenverzeichnis | Kostenstellenrechnung | supranationales Recht | Steuerfestsetzung | Zinsfixierung
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum