Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Versorgungsfreibetrag

1. Erbschaftsteuer: Im Fall des Todes eines Ehegatten steht dem überlebenden Ehegatten und den Kindern im Sinn der Steuerklasse I Nr. 2 (Erbschaftsteuer VI) ein besonderer Versorgungsfreibetrag zu (§ 17 ErbStG). Vgl. im einzelnen Erbschaftsteuer VII 3. - 2. Einkommensteuer: Versorgungsbezüge bleiben in Höhe des Versorgungsfreibetrag steuerfrei. Der Versorgungsfreibetrag beträgt 40% der Bezüge, höchstens jedoch 6 800 DM im Kalenderjahr (§ 19 II EStG).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Versorgungsbilanz
Versorgungshandel

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Arbeitsstudium | Gefängnis | Führung | Testamentsvollstrecker | Einfuhrrestriktion
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum