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Verschlußanerkenntnis

zollamtliche Zulassung von zollsicher hergerichteten Beförderungsmitteln und Behältern zur Beförderung von Zollgut unter Zollverschluß (§ 27 AZO). Das Verschlußanerkenntnis erleichtert und beschleunigt die zollamtliche Überholung und die Zollbehandlung.

 

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