zollamtliche Zulassung von zollsicher hergerichteten Beförderungsmitteln und Behältern zur Beförderung von Zollgut unter Zollverschluß (§ 27 AZO). Das Verschlußanerkenntnis erleichtert und beschleunigt die zollamtliche Überholung und die Zollbehandlung.