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Versandschein
Zollpapier, das dem Zollbeteiligten (Hauptverpflichteten) von der Abgangszollstelle bei der Überlassung von Gütern ausgehändigt wird, die zum gemeinschaftlichen Versandverfahren abgefertigt worden sind. Der Versandschein begleitet die Ware und ist bei der erneuten Gestellung der Zollstelle am Empfangsort vorzulegen. Der Versandschein ist im externen (d. h. für unverzollte Drittlandswaren geltenden) gemeinschaftlichen Versandverfahren der EG die Versandanmeldung T 1, im internen (d. h. auf Gemeinschaftsgut angewendeten) gemeinschaftlichen Versandverfahren die Versandanmeldung T 2.
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