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verlängertes Abladegeschäft

kombiniertes Geschäft, Kombination von Abladegeschäft und Locogeschäft. Der Importeur bietet Ware an oder verkauft diese mit dem Zusatz "ab Kai" oder "ab Lager" und dem Zeitpunkt der Warenankunft, ohne daß die Ware bereits eingetroffen ist.

 

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