Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Verkehrsordnungswidrigkeit

vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung gegen Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts, die mit Geldbuße bedroht ist (§ 24 StVG). Unter gewissen Voraussetzungen ist Verwarnung möglich. Bei schwereren Verstößen ist daneben Verhängen von Fahrverbot bis zu drei Monaten möglich (§ 25 StVG).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Verkehrsopferhilfe
Verkehrsorientierung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Ausländer | Erinnerungswert | Deckung | Totalerfolg | Beteiligungsbericht
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum