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Verkehrsordnungswidrigkeit
vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlung gegen Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts, die mit Geldbuße bedroht ist (§ 24 StVG). Unter gewissen Voraussetzungen ist Verwarnung möglich. Bei schwereren Verstößen ist daneben Verhängen von Fahrverbot bis zu drei Monaten möglich (§ 25 StVG).
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