Begriff des Umsatzsteuerrechts: Ein Unternehmer i. S. d. UStG kann immer nur ein Unternehmen haben, gleichgültig wie viele "Betriebe", "Firmen", "Betriebsstätten" etc. er unterhält (§ 2 I 2 UStG). Leistungen, die im Innenverhältnis des umsatzsteuerlichen Unternehmens erbracht werden (Innenumsätze, z. B. bei Organschaften) sind mangels einer zweiten Person umsatzsteuerrechtlich irrelevant. - Vgl. auch Unternehmer IV. - Anders: Unternehmereinheit.