Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Universalsukzession

Begriff des Erbrechts. Universalsukzession bedeutet, daß jeder Verstorbene einen (oder mehrere) Gesamtnachfolger, den Erben, haben muß. Auf diesen gehen mit dem Erbfall (§ 1922 BGB) sein Vermögen und seine Verpflichtungen als Ganzes von Rechts wegen über, ohne daß es einer besonderen Übertragung bedarf. - Vgl. auch Rechtsnachfolge.

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Universalitätsprinzip
Universalversammlung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Bruttosozialprodukt (BSP) | Warenverkehrsbescheinigung | Geoökologie | Streckensatz | Marktpositionierungsmodell
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum