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ungewisse Schulden

Schulden, die dem Bestehen und/oder der Höhe nach noch nicht feststehen, bei denen der Kaufmann aber mit einer Inanspruchnahme rechnet. ungewisse Schulden Sch., die im abgelaufenen Geschäftsjahr begründet sind, sind durch eine Rückstellung in der Bilanz zu berücksichtigen.

 

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