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Überorganisation
1. Begriff: Ein meist überaus formular- und vorschriftenreicher Zustand der Organisation des Betriebes als Folge einer Gestaltung der Betriebsstruktur (z. b. Leitung, Instanzenbau, Aufgabengliederung, Befugnis- und Verantwortungsregelung) und des Betriebsprozesses (Arbeits-, Verkehrsabläufe etc.), die über das fallweise Notwendige und Zweckmäßige weit hinausgeht und daher mehr Arbeitskräfte und Hilfsmittel bindet als ökonomisch optimal ist. - Vgl. auch Organisationsgrad. - 2. Wirkung: Schwerfällige, unelastische Betriebsführung, d. h. Dispositionserschwerungen, Lähmung der Verantwortungsfreude und der Arbeitslust, Verteuerung der hervorgebrachten Leistungen u. a. - 3. Vorkommen: Ü. ist nicht nur betriebliche Entscheidung, auch Verwaltungs- und Kulturleistungen können durch sie unnötig verteuert werden. - Gegensatz: Unterorganisation.
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