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Truppendienstgericht
Dienstgericht des Bundes (Art. 96 IV GG) für disziplinargerichtliche Verfahren gegen Soldaten nach der Wehrdisziplinarordnung und für Verfahren über Beschwerden von Soldaten nach der Wehrbeschwerdeordnung (vgl. VO über die Errichtung von Truppendienstgericht vom 20. 8. 1992 (BGBl I 1579). Dem Truppendienstgericht ist als Berufungs- und Beschwerdegericht übergeordnet das Bundesverwaltungsgericht mit seinen Wehrdienstsenaten (§§ 62-73 WDO; §§ 17-19 WBO).
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