Regelungsform der Steuerertragshoheit zwischen öffentlichen Aufgabenträgern im aktiven Finanzausgleich. Beim Trennsystem sind die jedem Aufgabenträger zustehenden Einnahmequellen vorgegeben, so daß ein unkoordinierter (Mehrfach-) Zugriff auf Einnahmequellen vermieden wird (anders: Konkurrenzsystem). Bei der Konkretisierung von Bemessungsgrundlage, Abgabepflicht, Tarifverlauf und -niveau kann den Aufgabenträgern ein unterschiedlicher Gestaltungsspielraum belassen werden, je nachdem, ob ein hohes Maß an Einnahmeautonomie oder eine Koordination der Einnahmewirkungen der gesamten öffentlichen Hand beabsichtigt sind. - Gegensatz: Mischsystem.