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totale Konkurrenz
Begriff der Marktformenlehre (geprägt von Vershofen), der zum Ausdruck bringen soll, daß selbst Bedarfsarten ganz verschiedener Art miteinander konkurrieren, so der Absatz von Kühlschränken, Fernsehgeräten u. ä. Konsumgütern des gehobenen Bedarfs mit dem von Kraftfahrzeugen, Motorrädern u. ä. Produkten. Das Vorliegen t. K. bedingt (wie bei der Surrogatkonkurrenz), daß nicht radikale Gewinnmaximierung angestrebt werden kann, sondern daß die Möglichkeiten der Verbrauchsverlagerung in die Absatzerwartungen einbezogen werden müssen.
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