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Tierhalter
Person, die ein Tier in ihrem Hausstand oder Wirtschaftsbetrieb nicht nur vorübergehend hält. Tierhalter braucht nicht Eigentümer des Tieres sein. Der Tierhalter ist nach § 833 BGB auch ohne Verschulden schadenersatzpflichtig, wenn durch das Tier ein Mensch getötet oder verletzt oder eine Sache beschädigt wird (Gefährdungshaftung). - Bei Haustieren, die dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalter dienen, kann er sich durch den Nachweis der nötigen Sorgfalt bei der Beaufsichtigung des Tieres entlasten.
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