Überwachung der Einhaltung vorgeschriebener oder selbst gesetzter Termine. - Zu unterscheiden: a) regelmäßig wiederkehrende, oder für den Einzelfall festgelegte Termine; b) Terminbeachtung im Verkehr mit außerbetrieblichen Stellen und im Innenverkehr; c) Termine, die nur eine oder mehrere Stellen angehen. - Zuständigkeit für T.: a) die Abteilungen, b) die einzelnen Sachbearbeiter, c) die Geschäftsleitung. - Einrichtung einer zentralen T.-Stelle je nach Größe und Organisation des Unternehmens, nach Art und Anzahl der T.-Fälle.