Wirtschaftslexikon - Enzyklopädie der Wirtschaft
lexikon betriebswirtschaft Wirtschaftslexikon lexikon wirtschaft Wirtschaftslexikon Suche im Wirtschaftslexikon
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
 
 
 

Teilnichtigkeit

Nichtigkeit eines Teils von einem Rechtsgeschäft. Teilnichtigkeit hat i. d. R. Nichtigkeit des ganzen Geschäfts zur Folge. Anders nur, wenn anzunehmen ist, daß die Parteien das Rechtsgeschäft auch ohne den nichtigen Teil abgeschlossen hätten (§ 139 BGB).

 

<< vorheriger Begriff
nächster Begriff>>
Teilnehmerverzeichnis
Teilplanung

 

Diese Seite bookmarken :

 
   

 

  Weitere Begriffe : Sicherungshypothek | retrograde Wertermittlung | Erbenprivileg | Stundungszinsen | Zahlungsgarantie
wiki wirtschaft

Thematische Gliederung | Unser Projekt | Impressum