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systemindifferenter Tatbestand

von E. Gutenberg geprägter Begriff für Leitmaximen wirtschaftlicher Betätigung, die von dem jeweils praktizierten Wirtschaftssystem unabhängig sind. - Beispiel: Das Wirtschaftlichkeitsprinzip ist unter den Bedingungen einer Verkehrs- bzw. Marktwirtschaft und einer Zentralverwaltungswirtschaft von Bedeutung. - Gegensatz: systembezogener Tatbestand.

 

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